Sachverständigenbüro
Hentschel

• Sachverständige für Immobilienbewertung
• Schäden an Gebäuden
• Barrierefreiheit in Architektur, Stadt- und Landschaftsgestaltung

Dipl.- Ing. Silke Hentschel

Büro- und Ortstermine nach Absprache.


Leistungen im Überblick


IMMOBILIENBEWERTUNG

Eine Immobilienbewertung ist in vielen Situationen unverzichtbar. Ich bewerte für Sie Wohnimmobilien für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten wie Erbschaft, Schenkung, Scheidung etc. sowie für steuerliche und versicherungstechnische Zwecke.


KAUFBERATUNG

Wollen Sie sich ein Haus kaufen und können die bauliche Substanz nicht einschätzen? Bei einer Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie können eventuelle Überraschungen und Risiken aufgezeigt werden. Ggf. kann eine Kostenaufstellung gemacht werden.


VERKAUFBERATUNG

Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten ist nicht immer notwendig. Häufig reicht eine sachverständige, unparteiliche Wertfindung aus. In Fällen des Verkaufs einer Immobilie oder familieninterner Angelegenheiten (z.B. Nachlassregelungen, Vermögensübersicht) wird ein sogenanntes „Kurzgutachten“ erstellt.


BAUSCHÄDEN

Risse und Feuchteschäden an Gebäuden können verschiedene Ursachen haben. Um Folgeschäden zu vermeiden muss die Ursache richtig analysiert und beseitigt werden. Bei einer Ortsbesichtigung kann ein Schaden beurteilt werden und Lösungen zur Schadensbeseitigung aufgezeigt werden. Ggf. können Schäden fotodokumentiert und schriftlich dokumentiert werden.


BAUMÄNGEL

Was sind Baumängel? Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn der Ist-Zustand vom vereinbarten Soll-Zustand abweicht. Aber Achtung! Nicht jede Abweichung ist ein Mangel. Es wird geprüft ob eine vertragswidrige Abweichung vorliegt oder die Ursache des Mangels auf einen Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist.


FEUCHTE- SCHIMMELPILZSCHÄDEN

Schimmelpilzbefall entsteht meistens durch Baumängel, Wasserschäden oder falsches Lüften. Schimmelpilzsporen können zu gesundheitlichen Problemen führen. Bei einer Ortsbesichtigung kann der Ursache auf den Grund gegangen werden. Ggf. werden Proben für eine Laboranalyse entnommen.


BEWEISSICHERUNG

Bautechnische Zustände werden festgehalten und gerichtsverwertbar protokolliert. Ziel einer Beweissicherung ist es Bestandsschäden von hinzukommenden Schäden zu unterscheiden.


ERSTELLEN VON GUTACHTEN

Gutachten, Fachberichte, Protokolle, Dokumentationen oder Stellungnahmen.


PRÜFEN VON GUTACHTEN

Bereits erstellte Schadengutachten werden auf Plausibilität geprüft.




Sachverständige

Dipl. Ing. Silke Hentschel


Nach meiner Ausbildung zur Bauzeichnerin studierte ich an der Universität Kassel Bauingenieurwesen und Architektur.
In der ersten Einstellung übernahm ich Bauprojekte von der ersten Besichtigung über Kalkulation, Angebot, Vergabe
bis hin zur Ausführung.
Später bekam ich die Möglichkeit an verschiedenen PPP- Projekten (Public Private Partnership) mit zu wirken. Meinen Einstieg
fand ich in der Planungskoordination bevor ich weitere Jahre in der Bauleitung tätig war.
Seit 2018 bin ich freiberuflich selbstständig.


Qualifikation


  • Studium Bauingenieurwesen und Architektur
  • Über 10 Jahre Baustellenerfahrung
  • Geprüfte Gutachterin für Schäden an Gebäuden
  • Geprüfte Sachverständige für Feuchte- und Schimmelpilzschäden
  • Geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung
  • Sachverständige für Barrierefreiheit in Gebäuden, Außenraum und Städtebau